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Beratung zur Hitzeminderung für St.Galler Gemeinden

Hitzeminderung in Gemeinden

Hitzetage und Tropennächte nehmen zu. Die Anpassung an den Klimawandel, und damit auch an die zunehmende Hitze, ist gesetzlich verankert (Art. 8 Klimagesetz). Bereits 2021 hat der St.Galler Kantonsrat die Strategie zur Anpassung an den Klimawandel verabschiedet. Gemeinden können vorsorglich und unmittelbar zur Hitzeminderung beitragen: im Aussenraum und beim Hitzeschutz an Gebäuden. Wir unterstützen Sie beim Einstieg ins Thema und stimmen die Beratung auf Ihre Bedürfnisse ab.

CHF 2’000.– für Ihre Gemeinde, dank der Anschubfinanzierung des Kantons St.Gallen im Jahr 2026.

Die Energieagentur hilft beim Einstieg ins Thema

Die Zahl der Hitzetage und Tropennächte wird in den kommenden Jahren aufgrund des Klimawandels weiter zunehmen. Der Hitzebelastung sollte deshalb mit geeigneten Massnahmen entgegengewirkt werden. Im Fokus stehen Massnahmen im Aussenraum und der Hitzeschutz bei Gebäuden. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität zu verbessern und die Temperaturen im Gebäudeinnern zu senken. Gemeinden können sowohl vorsorglich als auch unmittelbar zur Hitzeminderung beitragen.

Die Frage, die sich im gebauten Raum stellt

Wie macht man das in bebauten Gebieten, die wachsen und sich nach innen verdichten? Wo Gebäude, Strassen und Wege, vor allem aber auch die Grünräume immer mehr Ansprüchen gerecht werden müssen und man nicht «auf der grünen Wiese» planen kann?

Wir unterstützen Sie bei den ersten Schritten und stimmen die Beratung auf die Betroffenheit Ihrer Gemeinde und auf Ihre Bedürfnisse ab.

Fragestellungen der Beratung

  • Welche öffentlichen Räume und Infrastrukturen sind besonders betroffen?
  • Welche Massnahmen sind am sinnvollsten?
  • Wie lassen sich Massnahmen in bestehende Planungen und Projekte integrieren?
  • Wo muss die Gemeinde aktiv werden, wo sollten Private aktiv werden?
  • Wo gibt es Synergien mit anderen Bereichen, zum Beispiel dem Hochwasserschutz?

Mögliche Massnahmen

Hitzeminderung wirkt über den Aussenraum und über die Gebäude. Hier steht, was überhaupt zur Auswahl steht; welche Massnahmen für Ihre Gemeinde die sinnvollsten sind, ergibt die Beratung.

Im öffentlichen und privaten Raum

  • Naturnahe Aussenräume und Freiflächen fördern, zum Beispiel durch Sträucher und Hecken
  • Beschattung im öffentlichen und privaten Raum schaffen, zum Beispiel mit Bäumen
  • Versiegelte Flächen entsiegeln und durch durchlässige, bepflanzbare Flächen ersetzen
  • Wasser zur Abkühlung bereitstellen, zum Beispiel Trinkbrunnen oder Wasserspiele
  • Dächer und Fassaden begrünen, um Gebäude zu kühlen
  • Temporäre Aktionen umsetzen, zum Beispiel Schattensegel oder Begrünung auf Zeit, oder einmalige Aktionen durchführen, zum Beispiel eine Baumpflanz-Aktion

Über Privatpersonen

  • Privatpersonen zu klimaökologisch optimierten Projekten motivieren, besonders bei grossen Arealen
  • Kommunales Förderprogramm zur Verbesserung des Mikroklimas umsetzen
  • Bevölkerung vor Ort zu Massnahmen an Grundstück, Gebäude, Wohnung und Nutzerverhalten beraten

Früh einplanen statt nachträglich korrigieren

Projekte im Hoch- und Tiefbau sind komplex, teuer und gestalten die Gemeinde nachhaltig. Massnahmen gegen Hitze sind deshalb frühzeitig einzuplanen, damit sie in laufende kommunale Projekte integriert werden können.

Zum Beispiel bei

  • Ortsplanungen und Sondernutzungspläne, Betriebs- und Gestaltungskonzepten
  • Sanierungen öffentlicher Gebäude, zum Beispiel Schulhäuser
  • Entwässerungsplanung
  • Strassen- und Werkleitungssanierungen
  • Neugestaltungen von Strassen
Der Lindenring in Uzwil mit jungen Bäumen, Pflanzentrögen und Sitzgelegenheiten im Strassenraum
Ein Beispiel aus dem Kanton: Am Lindenring in Uzwil sorgen Baumpflanzungen und temporäre Massnahmen für Hitzeminderung im Strassenraum.

Ablauf der Beratung

Drei Schritte bis zur Beratung vor Ort.

  1. 1

    Kontaktaufnahme und Vorgespräch

    • Was beschäftigt die Gemeinde aktuell beim Thema Hitzebelastung?
    • Welche Massnahmen wurden bereits umgesetzt?
    • Welche Personen nehmen an der Beratung teil?
    • Gibt es weitere relevante Informationen?
  2. 2

    Vorbereitung

    • Wir konsultieren relevante Informationen im Geoportal und auf der Webseite Ihrer Gemeinde, zum Beispiel Klimakarten und Ortsplanungsunterlagen.
    • Dabei eruieren wir unter anderem die Hitze-Hotspots in Ihrer Gemeinde.
  3. 3

    Die Beratung vor Ort

    • Einschätzung der lokalen Betroffenheit
    • Diskussion möglicher Massnahmen, kurz-, mittel- und langfristig
    • Integration in die kommunalen Planungen, etwa Ortsplanung und Baureglement
    • Festlegung konkreter nächster Schritte

Die Beratung kann durchgeführt werden als

  • Fachgespräch
  • Austausch
  • Weiterbildung
  • Workshop

Wer dabei sein sollte

Mindestens je eine Vertretung des Gemeinderats beziehungsweise der Ortsplanung, der Liegenschaftsverwaltung sowie der zuständigen Stellen für Hoch- und Tiefbauprojekte.

Was Ihre Gemeinde erhält

Nach der Beratung verfügen Sie über:

Eine Standortbestimmung

Wo Ihre Gemeinde bei der Hitzeminderung steht, inklusive Einschätzung zum Handlungsbedarf.

Priorisierte Massnahmenideen

Aus dem Repertoire ausgewählt und danach geordnet, was in Ihrer Gemeinde am meisten bewirkt.

Einschätzung zur Verankerung

Wie sich die Massnahmen in Ihren Planungsinstrumenten und Prozessen verankern lassen.

Empfehlungen für das weitere Vorgehen

Mit einem Vorschlag, wie wir Ihre Gemeinde weiter begleiten könnten.

Alles davon in einem Kurzbericht

Die Ergebnisse halten wir schriftlich fest, damit sie sich in Ihrer Gemeinde weitergeben und in laufende Geschäfte einbringen lassen. So sieht der Bericht aus.

Der Nutzen für Ihre Gemeinde

Mit geeigneten Massnahmen kann die Gemeinde:

  • Die Gesundheit der Bevölkerung schützen, insbesondere vulnerable Personengruppen wie chronisch Kranke, ältere Personen, Schwangere und Kinder
  • Die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum verbessern und Hitzeinseln vermindern
  • Laufende Projekte gezielt für die Klimaanpassung nutzen und Investitionen vorausschauend planen
  • Klimaanpassung mit Energie-, Raumplanungs- und Infrastrukturthemen verbinden

Zum Nachlesen und Weiterleiten

Das Angebot als Broschüre, kurz genug, um es in Ihrem Umfeld zu streuen, und eine Beispielsammlung des Bundes für den Schritt in die Planung.

BroschüreHitzeminderung in GemeindenDas Leistungsangebot der Energieagentur St.Gallen im Überblick: Fragestellungen, mögliche Massnahmen, Ablauf der Beratung sowie Kosten und Finanzierung.PDF · 4 Seiten · Juli 2026Publikation des BundesFür eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung in GemeindenBeispielsammlung des Bundesamts für Raumentwicklung ARE: wie Gemeinden die Klimaanpassung in Richt- und Nutzungsplanung verankern, mit Musterbestimmungen zu Grünflächenziffer, Baumpflanzpflicht und Regenwasser sowie einer Übersicht zur Finanzierung.PDF · 54 Seiten · März 2026

Ein Angebot im Rahmen der kantonalen Klimastrategie

Die Beratung zur Hitzeminderung ist ein Angebot der Energieagentur St.Gallen im Rahmen der kantonalen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel. Sie hat zum Ziel, St.Galler Gemeinden beim Einstieg ins Thema Hitzeminderung zu unterstützen. Weitere Beratungsangebote zu den Auswirkungen des Klimawandels sowie Beispiele, was Gemeinden vor Ort tun können, finden Sie beim Kanton.

Klimaanpassung in Gemeinden auf sg.ch

Kosten und Finanzierung

Der Kanton St.Gallen unterstützt die Beratung im Jahr 2026 mit einer Anschubfinanzierung. Für Ihre Gemeinde bleibt damit ein überschaubarer Beitrag.

Kosten der Beratung
CHF 3’000.–
Anschubfinanzierung Kanton St.Gallen 2026pro Beratung
– CHF 1’000.–

Verbleibende Kosten für die Gemeinde

Nur CHF 2’000.–

Interesse an einer Beratung?

Melden Sie sich für ein Vorgespräch. Wir sind gespannt, was Ihre Gemeinde beim Thema Hitzebelastung aktuell beschäftigt.

Für Gemeinden

Martin Krapf

Projektleiter Energieprojekte

Energieagentur St.Gallen

Anfrage senden

Häufige Fragen zur Beratung zur Hitzeminderung

Was die Beratung umfasst, wie sie abläuft, was sie kostet und wie sie sich von anderen Angeboten unterscheidet.

Was ist die Beratung zur Hitzeminderung?

Es ist ein Beratungsangebot der Energieagentur St.Gallen, das Gemeinden beim Einstieg ins Thema Hitzeminderung unterstützt. Wir klären mit Ihnen, welche öffentlichen Räume und Infrastrukturen besonders betroffen sind, welche Massnahmen am sinnvollsten sind und wie sich diese in bestehende Planungen und Projekte integrieren lassen. Die Beratung wird auf die Betroffenheit Ihrer Gemeinde und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

In welcher Form findet die Beratung statt?

Als Fachgespräch, Austausch, Weiterbildung oder Workshop, je nachdem, was für Ihre Gemeinde passt. Teilnehmen sollten mindestens je eine Vertretung des Gemeinderats beziehungsweise der Ortsplanung, der Liegenschaftsverwaltung sowie der zuständigen Stellen für Hoch- und Tiefbauprojekte.

Wie läuft die Beratung ab?

Am Anfang stehen die Kontaktaufnahme und ein Vorgespräch zur aktuellen Situation, zu bereits umgesetzten Massnahmen und zu den Teilnehmenden. Danach bereiten wir vor: Wir konsultieren Geoportal und Gemeindewebseite, etwa Klimakarten und Ortsplanungsunterlagen, und eruieren die Hitze-Hotspots. Die Beratung vor Ort umfasst dann die Einschätzung der lokalen Betroffenheit, die Diskussion kurz-, mittel- und langfristiger Massnahmen, die Integration in die kommunalen Planungen und die Festlegung konkreter nächster Schritte.

Welche Massnahmen zur Hitzeminderung kommen infrage?

Im Aussenraum: naturnahe Aussenräume und Freiflächen fördern, Beschattung durch Bäume schaffen, versiegelte Flächen entsiegeln und durch durchlässige, bepflanzbare Flächen ersetzen, Wasser zur Abkühlung bereitstellen wie Trinkbrunnen oder Wasserspiele, Dächer und Fassaden begrünen sowie temporäre Aktionen umsetzen, etwa Schattensegel oder Begrünung auf Zeit. Dazu kommt, was die Gemeinde über Privatpersonen bewirkt: sie zu klimaökologisch optimierten Projekten motivieren, ein kommunales Förderprogramm für das Mikroklima umsetzen und die Bevölkerung vor Ort beraten.

Was kostet die Beratung?

Dank der Anschubfinanzierung des Kantons St.Gallen im Jahr 2026 kostet sie Ihre Gemeinde CHF 2’000.– (anstatt CHF 3’000.–).

Was erhält die Gemeinde als Ergebnis?

Eine Standortbestimmung inklusive Einschätzung zum Handlungsbedarf, priorisierte Massnahmenideen, eine Einschätzung zur Verankerung in den Planungsinstrumenten und Prozessen sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen mit einem Vorschlag zur weiteren Begleitung.

Wann sollten Massnahmen gegen Hitze eingeplant werden?

So früh wie möglich. Projekte im Hoch- und Tiefbau sind komplex, teuer und gestalten die Gemeinde nachhaltig. Massnahmen gegen Hitze lassen sich ohne grossen Zusatzaufwand mitnehmen, wenn sie von Anfang an Teil des Projekts sind: bei Ortsplanungen und Sondernutzungsplänen, Betriebs- und Gestaltungskonzepten, Sanierungen öffentlicher Gebäude wie Schulhäusern, der Entwässerungsplanung sowie bei Strassen- und Werkleitungssanierungen und Neugestaltungen von Strassen.

Was ist der Unterschied zwischen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel?

Das Ziel von Klimaschutz ist es, den Ausstoss von Treibhausgasen zu reduzieren. Damit wird vermieden, dass sich die Erde weiter erwärmt. Aber bereits jetzt sind die Folgen des Klimawandels spürbar: Hitze, Trockenheit, Starkniederschläge. Massnahmen, die zur Hitzeminderung beitragen, werden als Anpassung an den Klimawandel bezeichnet. Kurz gesagt: Klimaschutz ist, was wir tun, damit es nicht schlimmer wird. Klimaanpassung ist, was wir tun, weil es trotzdem wärmer wird. Es sind unterschiedliche Fragen mit unterschiedlichen Massnahmen.

Wir sind eine kleine Gemeinde. Lohnt sich das überhaupt?

Viele wirksame Schritte kosten kein eigenes Budget, sondern setzen dort an, wo ohnehin gebaut und geplant wird: bei der nächsten Strassensanierung, beim Schulhausumbau, in der Ortsplanung. Die Beratung zeigt, welche Massnahmen in Ihrer Gemeinde am besten umgesetzt werden können.

Wer steht hinter dem Angebot?

Die Energieagentur St.Gallen, im Rahmen der kantonalen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel. Der Kanton St.Gallen unterstützt die Beratung 2026 mit einer Anschubfinanzierung. Weitere Beratungsangebote zu den Auswirkungen des Klimawandels sowie Beispiele, was Gemeinden vor Ort tun können, finden sich auf sg.ch unter «Klimaanpassung in Gemeinden».