Beratung zur Hitzeminderung für St.Galler Gemeinden
Hitzeminderung in Gemeinden
Hitzetage und Tropennächte nehmen zu. Die Anpassung an den Klimawandel, und damit auch an die zunehmende Hitze, ist gesetzlich verankert (Art. 8 Klimagesetz). Bereits 2021 hat der St.Galler Kantonsrat die Strategie zur Anpassung an den Klimawandel verabschiedet. Gemeinden können vorsorglich und unmittelbar zur Hitzeminderung beitragen: im Aussenraum und beim Hitzeschutz an Gebäuden. Wir unterstützen Sie beim Einstieg ins Thema und stimmen die Beratung auf Ihre Bedürfnisse ab.
CHF 2’000.– für Ihre Gemeinde, dank der Anschubfinanzierung des Kantons St.Gallen im Jahr 2026.
Die Energieagentur hilft beim Einstieg ins Thema
Die Zahl der Hitzetage und Tropennächte wird in den kommenden Jahren aufgrund des Klimawandels weiter zunehmen. Der Hitzebelastung sollte deshalb mit geeigneten Massnahmen entgegengewirkt werden. Im Fokus stehen Massnahmen im Aussenraum und der Hitzeschutz bei Gebäuden. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität zu verbessern und die Temperaturen im Gebäudeinnern zu senken. Gemeinden können sowohl vorsorglich als auch unmittelbar zur Hitzeminderung beitragen.
Die Frage, die sich im gebauten Raum stellt
Wie macht man das in bebauten Gebieten, die wachsen und sich nach innen verdichten? Wo Gebäude, Strassen und Wege, vor allem aber auch die Grünräume immer mehr Ansprüchen gerecht werden müssen und man nicht «auf der grünen Wiese» planen kann?
Wir unterstützen Sie bei den ersten Schritten und stimmen die Beratung auf die Betroffenheit Ihrer Gemeinde und auf Ihre Bedürfnisse ab.
Fragestellungen der Beratung
Welche öffentlichen Räume und Infrastrukturen sind besonders betroffen?
Welche Massnahmen sind am sinnvollsten?
Wie lassen sich Massnahmen in bestehende Planungen und Projekte integrieren?
Wo muss die Gemeinde aktiv werden, wo sollten Private aktiv werden?
Wo gibt es Synergien mit anderen Bereichen, zum Beispiel dem Hochwasserschutz?
Mögliche Massnahmen
Hitzeminderung wirkt über den Aussenraum und über die Gebäude. Hier steht, was überhaupt zur Auswahl steht; welche Massnahmen für Ihre Gemeinde die sinnvollsten sind, ergibt die Beratung.
Im öffentlichen und privaten Raum
Naturnahe Aussenräume und Freiflächen fördern, zum Beispiel durch Sträucher und Hecken
Beschattung im öffentlichen und privaten Raum schaffen, zum Beispiel mit Bäumen
Versiegelte Flächen entsiegeln und durch durchlässige, bepflanzbare Flächen ersetzen
Wasser zur Abkühlung bereitstellen, zum Beispiel Trinkbrunnen oder Wasserspiele
Dächer und Fassaden begrünen, um Gebäude zu kühlen
Temporäre Aktionen umsetzen, zum Beispiel Schattensegel oder Begrünung auf Zeit, oder einmalige Aktionen durchführen, zum Beispiel eine Baumpflanz-Aktion
Über Privatpersonen
Privatpersonen zu klimaökologisch optimierten Projekten motivieren, besonders bei grossen Arealen
Kommunales Förderprogramm zur Verbesserung des Mikroklimas umsetzen
Bevölkerung vor Ort zu Massnahmen an Grundstück, Gebäude, Wohnung und Nutzerverhalten beraten
Früh einplanen statt nachträglich korrigieren
Projekte im Hoch- und Tiefbau sind komplex, teuer und gestalten die Gemeinde nachhaltig. Massnahmen gegen Hitze sind deshalb frühzeitig einzuplanen, damit sie in laufende kommunale Projekte integriert werden können.
Zum Beispiel bei
Ortsplanungen und Sondernutzungspläne, Betriebs- und Gestaltungskonzepten
Sanierungen öffentlicher Gebäude, zum Beispiel Schulhäuser
Entwässerungsplanung
Strassen- und Werkleitungssanierungen
Neugestaltungen von Strassen
Ein Beispiel aus dem Kanton: Am Lindenring in Uzwil sorgen Baumpflanzungen und temporäre Massnahmen für Hitzeminderung im Strassenraum.
Ablauf der Beratung
Drei Schritte bis zur Beratung vor Ort.
1
Kontaktaufnahme und Vorgespräch
Was beschäftigt die Gemeinde aktuell beim Thema Hitzebelastung?
Welche Massnahmen wurden bereits umgesetzt?
Welche Personen nehmen an der Beratung teil?
Gibt es weitere relevante Informationen?
2
Vorbereitung
Wir konsultieren relevante Informationen im Geoportal und auf der Webseite Ihrer Gemeinde, zum Beispiel Klimakarten und Ortsplanungsunterlagen.
Dabei eruieren wir unter anderem die Hitze-Hotspots in Ihrer Gemeinde.
3
Die Beratung vor Ort
Einschätzung der lokalen Betroffenheit
Diskussion möglicher Massnahmen, kurz-, mittel- und langfristig
Integration in die kommunalen Planungen, etwa Ortsplanung und Baureglement
Festlegung konkreter nächster Schritte
Die Beratung kann durchgeführt werden als
Fachgespräch
Austausch
Weiterbildung
Workshop
Wer dabei sein sollte
Mindestens je eine Vertretung des Gemeinderats beziehungsweise der Ortsplanung, der Liegenschaftsverwaltung sowie der zuständigen Stellen für Hoch- und Tiefbauprojekte.
Was Ihre Gemeinde erhält
Nach der Beratung verfügen Sie über:
Eine Standortbestimmung
Wo Ihre Gemeinde bei der Hitzeminderung steht, inklusive Einschätzung zum Handlungsbedarf.
Priorisierte Massnahmenideen
Aus dem Repertoire ausgewählt und danach geordnet, was in Ihrer Gemeinde am meisten bewirkt.
Einschätzung zur Verankerung
Wie sich die Massnahmen in Ihren Planungsinstrumenten und Prozessen verankern lassen.
Empfehlungen für das weitere Vorgehen
Mit einem Vorschlag, wie wir Ihre Gemeinde weiter begleiten könnten.
Alles davon in einem Kurzbericht
Die Ergebnisse halten wir schriftlich fest, damit sie sich in Ihrer Gemeinde weitergeben und in laufende Geschäfte einbringen lassen. So sieht der Bericht aus.
Ein Angebot im Rahmen der kantonalen Klimastrategie
Die Beratung zur Hitzeminderung ist ein Angebot der Energieagentur St.Gallen im Rahmen der kantonalen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel. Sie hat zum Ziel, St.Galler Gemeinden beim Einstieg ins Thema Hitzeminderung zu unterstützen. Weitere Beratungsangebote zu den Auswirkungen des Klimawandels sowie Beispiele, was Gemeinden vor Ort tun können, finden Sie beim Kanton.
Was die Beratung umfasst, wie sie abläuft, was sie kostet und wie sie sich von anderen Angeboten unterscheidet.
Was ist die Beratung zur Hitzeminderung?
Es ist ein Beratungsangebot der Energieagentur St.Gallen, das Gemeinden beim Einstieg ins Thema Hitzeminderung unterstützt. Wir klären mit Ihnen, welche öffentlichen Räume und Infrastrukturen besonders betroffen sind, welche Massnahmen am sinnvollsten sind und wie sich diese in bestehende Planungen und Projekte integrieren lassen. Die Beratung wird auf die Betroffenheit Ihrer Gemeinde und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
In welcher Form findet die Beratung statt?
Als Fachgespräch, Austausch, Weiterbildung oder Workshop, je nachdem, was für Ihre Gemeinde passt. Teilnehmen sollten mindestens je eine Vertretung des Gemeinderats beziehungsweise der Ortsplanung, der Liegenschaftsverwaltung sowie der zuständigen Stellen für Hoch- und Tiefbauprojekte.
Wie läuft die Beratung ab?
Am Anfang stehen die Kontaktaufnahme und ein Vorgespräch zur aktuellen Situation, zu bereits umgesetzten Massnahmen und zu den Teilnehmenden. Danach bereiten wir vor: Wir konsultieren Geoportal und Gemeindewebseite, etwa Klimakarten und Ortsplanungsunterlagen, und eruieren die Hitze-Hotspots. Die Beratung vor Ort umfasst dann die Einschätzung der lokalen Betroffenheit, die Diskussion kurz-, mittel- und langfristiger Massnahmen, die Integration in die kommunalen Planungen und die Festlegung konkreter nächster Schritte.
Welche Massnahmen zur Hitzeminderung kommen infrage?
Im Aussenraum: naturnahe Aussenräume und Freiflächen fördern, Beschattung durch Bäume schaffen, versiegelte Flächen entsiegeln und durch durchlässige, bepflanzbare Flächen ersetzen, Wasser zur Abkühlung bereitstellen wie Trinkbrunnen oder Wasserspiele, Dächer und Fassaden begrünen sowie temporäre Aktionen umsetzen, etwa Schattensegel oder Begrünung auf Zeit. Dazu kommt, was die Gemeinde über Privatpersonen bewirkt: sie zu klimaökologisch optimierten Projekten motivieren, ein kommunales Förderprogramm für das Mikroklima umsetzen und die Bevölkerung vor Ort beraten.
Was kostet die Beratung?
Dank der Anschubfinanzierung des Kantons St.Gallen im Jahr 2026 kostet sie Ihre Gemeinde CHF 2’000.– (anstatt CHF 3’000.–).
Was erhält die Gemeinde als Ergebnis?
Eine Standortbestimmung inklusive Einschätzung zum Handlungsbedarf, priorisierte Massnahmenideen, eine Einschätzung zur Verankerung in den Planungsinstrumenten und Prozessen sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen mit einem Vorschlag zur weiteren Begleitung.
Wann sollten Massnahmen gegen Hitze eingeplant werden?
So früh wie möglich. Projekte im Hoch- und Tiefbau sind komplex, teuer und gestalten die Gemeinde nachhaltig. Massnahmen gegen Hitze lassen sich ohne grossen Zusatzaufwand mitnehmen, wenn sie von Anfang an Teil des Projekts sind: bei Ortsplanungen und Sondernutzungsplänen, Betriebs- und Gestaltungskonzepten, Sanierungen öffentlicher Gebäude wie Schulhäusern, der Entwässerungsplanung sowie bei Strassen- und Werkleitungssanierungen und Neugestaltungen von Strassen.
Was ist der Unterschied zwischen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel?
Das Ziel von Klimaschutz ist es, den Ausstoss von Treibhausgasen zu reduzieren. Damit wird vermieden, dass sich die Erde weiter erwärmt. Aber bereits jetzt sind die Folgen des Klimawandels spürbar: Hitze, Trockenheit, Starkniederschläge. Massnahmen, die zur Hitzeminderung beitragen, werden als Anpassung an den Klimawandel bezeichnet. Kurz gesagt: Klimaschutz ist, was wir tun, damit es nicht schlimmer wird. Klimaanpassung ist, was wir tun, weil es trotzdem wärmer wird. Es sind unterschiedliche Fragen mit unterschiedlichen Massnahmen.
Wir sind eine kleine Gemeinde. Lohnt sich das überhaupt?
Viele wirksame Schritte kosten kein eigenes Budget, sondern setzen dort an, wo ohnehin gebaut und geplant wird: bei der nächsten Strassensanierung, beim Schulhausumbau, in der Ortsplanung. Die Beratung zeigt, welche Massnahmen in Ihrer Gemeinde am besten umgesetzt werden können.
Wer steht hinter dem Angebot?
Die Energieagentur St.Gallen, im Rahmen der kantonalen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel. Der Kanton St.Gallen unterstützt die Beratung 2026 mit einer Anschubfinanzierung. Weitere Beratungsangebote zu den Auswirkungen des Klimawandels sowie Beispiele, was Gemeinden vor Ort tun können, finden sich auf sg.ch unter «Klimaanpassung in Gemeinden».