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Beratungsangebot für St.Galler Gemeinden

Cool bleiben: Hitzeminderung in Gemeinden

Wie macht man das in bebauten Gebieten, die wachsen und sich nach innen verdichten? Wir helfen Ihrer Gemeinde beim Einstieg ins Thema und stimmen die Beratung auf Ihre Betroffenheit und Ihre Bedürfnisse ab.

Die Energieagentur hilft beim Einstieg ins Thema

Wir stimmen die Beratung auf die Betroffenheit Ihrer Gemeinde und auf Ihre Bedürfnisse ab. Die Gemeinden können sowohl vorsorglich als auch unmittelbar zur Hitzeminderung beitragen.

Hauptsächlich geht es darum

  • Welche öffentlichen Räume und Infrastrukturen sind besonders betroffen?
  • Wie lassen sich Massnahmen in bestehende Planungen und Projekte integrieren?
  • Wo muss die Gemeinde aktiv werden, wo sollten Private aktiv werden?

Zudem beurteilen wir

  • Welche Ansätze entfalten ihre Wirkung vor allem tagsüber, welche eher nachts?
  • Wo gibt es Synergien mit anderen Bereichen, zum Beispiel dem Schwammstadt-Prinzip?

Ziel und mögliche Massnahmen

Die Beratung mit Fokus auf Hitzeminderung identifiziert die wichtigsten Handlungsfelder und zeigt konkrete Massnahmen für Ihre Gemeinde auf.

Ziel

Die Hitzebelastung im Gemeindegebiet reduzieren, um die vulnerable Bevölkerung zu schützen.

  • Kindergärten und Schulen
  • Spielplätze
  • Alters- und Pflegezentren
  • Haltestellen des ÖV

Mögliche Massnahmen

Asphalt knacken

Wasserdurchlässige Beläge statt versiegelter Flächen.

Bäume pflanzen

Schatten und Verdunstungskühlung dort, wo sich Menschen aufhalten.

Dächer begrünen

Weniger Aufheizung der Gebäudehülle und des Umfelds.

Regenwasser zurückhalten

Als Reserve für Bewässerung und Kühlung im Sommer.

Grünflächen aufwerten

Bestehende Flächen stärken oder neue Grünräume schaffen.

Entlastungsräume verbinden

Überwärmte Gebiete mit kühlen, grünen Räumen vernetzen.

Areale klimaökologisch optimieren

Bei Eigentümerschaften auf optimierte Projekte hinwirken, insbesondere bei grossen zu überbauenden Arealen.

Früh mitdenken spart Geld

Bauvorhaben bei der Infrastruktur sind teuer. Deshalb sollten Massnahmen gegen Hitze frühzeitig mitgedacht werden, damit sie in laufende kommunale Projekte integriert werden können.

  • Ortsplanungen und Sondernutzungspläne
  • Entwässerungsplanung
  • Strassen- und Werkleitungssanierungen
  • Sanierungen öffentlicher Gebäude
  • Schulhaus-, Sport- und Freiraumprojekte

Ablauf der Beratung

Die Beratung kann als Fachgespräch, als Sitzung mit Verwaltung und Gemeinderat, als Weiterbildung oder als Workshop durchgeführt werden, auf Wunsch in Kombination mit einer Begehung vor Ort.

  • Fachgespräch
  • Sitzung mit Verwaltung und Gemeinderat
  • Weiterbildung
  • Workshop
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    Kontaktaufnahme und Vorgespräch

    • Was beschäftigt die Gemeinde aktuell?
    • Welche Projekte laufen bereits?
    • Welche Personen sollen teilnehmen?
    • Welche Grundlagen sind vorhanden?
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    Vorbereitung

    • Die Energieagentur sichtet relevante Grundlagen, zum Beispiel Klimakarten, Ortsplanungsunterlagen oder laufende Bau- und Infrastrukturprojekte.
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    Beratung / Workshop

    • Einführung in die kommunale Klimaanpassung
    • Einschätzung der lokalen Betroffenheit
    • Begehung vor Ort
    • Diskussion möglicher Massnahmen
    • Priorisierung nach Wirkung, Aufwand und Umsetzbarkeit
    • Festlegung konkreter nächster Schritte
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    Ergebnis

    • Eine fachliche Einschätzung der wichtigsten Handlungsfelder
    • Priorisierte Massnahmenideen
    • Empfehlungen für die Integration in relevante Planungsgrundlagen, etwa kommunaler Richtplan, Baureglement oder GIS
    • Einen Aktionsplan als Grundlage für das weitere Vorgehen

Der Nutzen für Ihre Gemeinde

Über die einzelnen Massnahmen hinaus schafft die Beratung eine Grundlage für Planung und Investitionen. Ihre Gemeinde kann damit:

  • Die Betroffenheit durch Hitze, Trockenheit und Starkregen besser einschätzen
  • Prioritäre Handlungsfelder erkennen
  • Laufende Projekte gezielt für Klimaanpassung nutzen
  • Schäden durch Starkregen und Oberflächenabfluss reduzieren
  • Investitionen vorausschauend planen
  • Klimaanpassung mit Energie-, Raumplanungs- und Infrastrukturthemen verbinden

Kosten und Finanzierung

Der Kanton St.Gallen unterstützt die Beratung im Jahr 2026 mit einer Anschubfinanzierung. Für Ihre Gemeinde bleibt damit ein überschaubarer Beitrag.

Kosten der Beratung
CHF 3’000.–
Anschubfinanzierung Kanton St.Gallen 2026pro Beratung
– CHF 1’000.–

Verbleibende Kosten für die Gemeinde

CHF 2’000.–

Interesse an einer Beratung?

Melden Sie sich für ein unverbindliches Vorgespräch. Wir klären gemeinsam, was Ihre Gemeinde aktuell beschäftigt, welche Projekte bereits laufen und welche Form der Beratung passt.

Für Gemeinden

Martin Krapf

Projektleiter Energieprojekte

Energieagentur St.Gallen

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